Fachschule für Sozialpädagogik

Du hast einen mittleren Bildungsabschluss und möchtest Kinder bei der Bildung, Erziehung und Betreuung unterstützen?

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Profil: Sozialpädagogik

Mögliche Abschlüsse: Bachelor Professional im Sozialwesen. Früher: Staatlich anerkannte/r Erzieher/in

Dauer: 4 Jahre

Anmeldung: Direkt an unserer Schule

Fachschule für Sozialpädagogik (1BKSP, 2BKSP, BP)

Die Ausbildung befähigt dazu, in Kindertageseinrichtungen Bildung, Erziehung und Betreuung umzusetzen und Kinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen. Du hast Fragen? Dann rufe uns an oder schreib uns eine E-Mail.

Die modular aufgebaute Ausbildung zum/zur Erzieher/in gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte:

  1. Das einjährige Berufskolleg Sozialpädagogik (1BKSP), das die Voraussetzung für das
  2. zweijährige Berufskolleg (2BKSP) darstellt.
  3. Das letzte Ausbildungsjahr ist ein vergütetes Berufspraktikum.

Im Rahmen der Ausbildung findet die theoretische Ausbildung an der Schule ab, mit jeweils zwei Praxistagen (1BKSP) und einem Praxistag (2BKSP) in der Woche statt. Das Berufspraktikum wird in einer Kita absolviert. Hier finden nur noch 8-10 Studientage an der Schule statt.
Zur finanziellen Unterstützung kann für das 1BKSP BAföG und für das 2BKSP Meister-BAföG beantragt werden. Im Berufspraktikum wird ein vergütetes Arbeitsverhältnis abgeschlossen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfungen am Ende des 2BKSP und dem erfolgreich absolvierten Berufspraktikum dürfen sich die Auszubildenden „Bachelor Professional im Sozialwesen“ nennen.

Im Rahmen der Ausbildung ist es zudem möglich zusätzlich die Fachhochschulreife zu erwerben.

Flyer-Fachschule für Sozialpädagogik

Aufnahmevoraussetzungen

  1. Möglichkeit: Mittlerer Bildungsabschluss
  2. Möglichkeit: Versetzung in Klasse 10/11 eines Gymnasiums
  3. Möglichkeit: gleichwertiger Bildungsstand

Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichend deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen. Eine Zeugnisanerkennung ist durch das Regierungspräsidium nachzuweisen.

und:

Eine Praktikumsvereinbarung mit einer Kindertageseinrichtung

Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.

Bei ausländischen Qualifikationen ist der Nachweis eines Berufs- oder Studienabschlusses in Form von amtlich beglaubigten Kopien der originalsprachlichen Dokumente, sowie Kopien der Übersetzungen eines in Deutschland vereidigten Übersetzers oder Übersetzerin, vorzulegen.

Stundentafel

Wochenstunden
Handlungsfelder
Berufliches Handeln fundieren4
Erziehung und Betreuung gestalten 3
Bildung und Entwicklung fördern I3
Bildung und Entwicklung fördern II5
Sozialpädagogisches Handeln (Praxis)9
Fächer
Religionspädagogik1
Deutsch1
Englisch1
Wahlfächer2