Direkteinstieg Kita
Du hast Freude am Umgang mit Kindern und willst in kurzer Zeit einen guten Abschluss machen?
Profil: Sozialpädagogik
Mögliche Abschlüsse: Schulkindbetreuer/in, Sozialpädagogische/r Assistent/in, Erzieher/in
Dauer: 1-2,5 Jahre duale Ausbildung
Anmeldung: Direkt an unserer Schule
Direkteinstieg Kita (Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz - BFSAID)
Die Ausbildung befähigt dazu, je nach Länge der Ausbildung und Notendurchschnitt Schulkinder zu betreuen oder als sozialpädagogische/r Assistent/in oder Erzieher/in zu arbeiten. Du hast Fragen? Dann rufe uns an oder schreib uns eine E-Mail.
Dieser praxisintegrierte vergütete Ausbildungsgang ist modular aufgebaut: Nach dem ersten Jahr erhält man schon die Qualifikation zur "Schulkindbetreuerin" bzw. zum "Schulkindbetreuer", nach einem weiteren Jahr den Abschluss zur "Sozialpädagogischen Assistentin" bzw. zum "Sozialpädagogischen Assistenten" und (sollte man eine mittlere Reife haben) nach einem weiteren halben Jahr Berufspraktikum die staatliche Anerkennung als Erzieherin bzw. Erzieher.
Die Ausbildung findet sowohl an der Schule (theoretische Ausbildung) als auch in einer Kindertageseinrichtung, einer Krippe, einer Schulkindbetreuung etc. (praxisintegriert) statt. Hierzu wird mit dem entsprechenden Träger dieser Einrichtung ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen.
Im ersten Ausbildungsjahr sind die Auszubildenden für drei Tage an der Schule und für zwei Tage in den sozialpädagogischen Einrichtungen - in den Schulferien sind sie für fünf Tage in den Einrichtungen, es gibt aber auch Urlaubstage, welche in den Schulferien genommen werden können. Im zweiten Schuljahr werden es weiterhin drei Schultage sein, sollte man den Abschluss einer Erzieherin bzw. eines Erziehers anstreben. Sollte die sozialpädagogische Assistentin bzw. der sozialpädagogische Assistent das Ziel sein, dreht sich das Verhältnis um: Nun sind es drei Praxistage und zwei Tage in der Schule. Diese Entscheidung wird nach dem ersten Schulhalbjahr gefällt.
Inhalte reichen von Pädagogik, Psychologie und Soziologie über Bildungspartnerschaft bis hin zu Kunst und Musik. Die Handlungsfelder lauten:
- Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten
- Gruppen pädagogisch begleiten
- Übergänge mitgestalten
- Mit Eltern und Bezugspersonen zusammenarbeiten
- Betreuungsmaßnahmen und Versorgungshandlungen ausführen
Zudem werden die Auszubildenden auf unterschiedliche Aufgaben in der sozialpädagogischen Praxis vorbereitet und während ihrem Praktikum von Lehrkräften unserer Schule begleitet und unterstützt.
Vergütung
Die Auszubildenden werden vom Träger bezahlt. Eine Vergütung nach § 56, Anlage C, TVÖD-BT-V (VKA) in der Entgeltgruppe S2, Stufe 2 ist vorgesehen.
Zudem gibt es durch die AZAV-Zertifizierung der Maria-Furtwängler-Schule Fördermöglichkeiten von der Agentur für Arbeit für Auszubildende und Arbeitgeber einer auszubildenden sozialpädagogischen Einrichtung.
Die Praxiszeiten in Teilzeit zu absolvieren ist möglich ohne die Ausbildungszeit zu verlängern, allerdings wird der Lohn an die geleisteten Stunden angepasst.
Aufnahmevoraussetzungen
Für die Sozialpädagogische Assistenz:
das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
und
Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung, wobei die Ausbildungsdauer mindestens zwei Jahre betragen muss oder ein abgeschlossenes Studium
und
der Nachweis eines Arbeitsvertrages zwischen einem von der Schule als geeignet an- gesehenen Träger einer Tageseinrichtung für Kinder und der Bewerberin oder dem Bewerber über die praktische Tätigkeit nach den Vorschriften der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (Direkteinstieg Kita)
Bei Anstreben des Abschlusses "Erzieher/in":
Mittlerer Bildungsabschluss oder Fachhochschulreife oder Abitur
und
Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung, wobei die Ausbildungsdauer mindestens zwei Jahre betragen muss
und
der Nachweis eines Arbeitsvertrages zwischen einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Tageseinrichtung für Kinder und der Bewerberin oder dem Bewerber über die praktische Tätigkeit nach den Vorschriften der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (Direkteinstieg Kita)
Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.
Bei ausländischen Qualifikationen ist der Nachweis eines Berufs- oder Studienabschlusses in Form von amtlich beglaubigten Kopien der originalsprachlichen Dokumente, sowie Kopien der Übersetzungen eines in Deutschland vereidigten Übersetzers oder Übersetzerin, vorzulegen.
Stundentafel
Schuljahr 1 / TQ1 | Schuljahr 2 / TQ2 | |
1. Pflichtbereich (Theorie) | ||
1.1 Fächer | ||
Religionslehre und Religionspädagogik | 1 | 1 |
Deutsch | 1 | 1 |
1.2 Handlungsfelder | ||
Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln | 4 | 2 |
Entwicklungs- und Bildungsprozesse I | 3 | 3 |
Entwicklungs- und Bildungsprozesse II | 4 | 3 |
Gruppen pädagogisch begleiten | 2 | 1 |
Mit Eltern u. Bezugspersonen zusammenarbeiten | 0,5 | 0,5 |
Übergange mitgestalten | 0,5 | 0,5 |
Betreuungsmaßnahmen und Versorgungshandlungen ausführen | 3 | 1 |
19 Schulstunden | 13 Schulstunden | |
2. Pflichtbereich (Praxis) | Sozialpädagogisches Handeln: je Unterrichtwoche zwei/drei Tage | Sozialpädagogisches Handeln: je Unterrichtwoche zwei/drei Tage |
3. Zusatzunterricht zur Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung Erzieherin/Erzieher | ||
Berufliches Handeln fundieren | 2 | |
Erziehung und Betreuung gestalten | 1 | |
Bildung und Entwicklung fördern I | 1 | |
Bildung und Entwicklung fördern II | 1 | |
Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben lernen | 0,5 | |
Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln | 0,5 |